Honorar und andere Kosten

Grundlage des Behandlungsvertrages ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker werden i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung biete ich Sonderkonditionen an, um die Naturheilverfahren für alle Patienten nutzbar machen zu können.
 

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherungen

Private Krankenversicherungen, die Beihilfestellen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.

Therapieplan und Kosten

Erstattungsmodelle

Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei der zuständigen Stelle über die für sie zutreffenden Erstattungsmodelle.

Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, obliegt es dem Patienten, den Differenzbetrag zu zahlen.

Die Behandlungsleistungen richten sich im Interesse der Patienten nach ihrer Notwendigkeit.

Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich besprochen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Stundensatz:
Anamnese, Diagnose und Behandlung zzgl. eingesetzter Materialien
Festkosten: Dunkelfeldmikroskopie, Urinsichtung
Fahrtkosten: 0,30 €/km

(Option für Sie: nach Aufwand (bei aufeinanderfolgenden Terminen, nach Ab- und Anfahrt))

Terminabsagen

Mindestens 24 Stunden vorher

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Behandlungs/Gesprächstermin mitgeteilt werden (Montagstermine entsprechend bis Freitag). Damit wird anderen Patienten die Möglichkeit gegeben, diesen Termin nach Rücksprache zu belegen.

Bei kurzfristigeren Absagen werden die entsprechenden Kosten - abzüglich ggf. nicht verwendeter Materialien und Fahrtkosten -  in Rechnung gestellt.